Der Gemeinderat hat unter Vorbehalt der Durchführung des fakultativen Referendums gemäss Art. 13ff der Gemeindeordnung genehmigt:

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Führen von regionalen Sonderschulklassen (mit Thal und Rheineck)

Beschluss des Gemeinderates vom 06. Juli 2026

Referendumsfrist: 13. Juli bis 21. August 2026

Die Referendumsvorlage liegt im Gemeindehaus St. Margrethen, 1. Stock, Büro 11, zur Einsichtnahme auf.

Das Referendum kommt zustande, wenn mindestens 1/10 der Stimmberechtigten innert der Referendumsfrist schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

9430 St. Margrethen, 30.06.2026  Der Gemeinderat