(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)
Der Steuerpflichtige, Herr Michael Kistler, geb. 26.10.1978, von Reichenburg SZ, früher wohnhaft gewesen Ruderbach 10, 9430 St. Margrethen, jetzt Wegzug nach unbekannt, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt:
- Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2026
- Direkte Bundessteuer (DBSt) 2026
Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt St. Margrethen zur Einsichtnahme auf.
Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2026 und für die Direkte Bundessteuer 2026 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Gemeinde St. Margrethen, IBAN-Nr. CH35 0900 0000 9000 0072 7, BIC: POFICHBEXXX
St. Margrethen, 25.08.2026 Gemeindesteueramt St. Margrethen