Der Gemeinderat St. Margrethen hat am 19. Januar 2026 gestützt auf Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) die Tempo-30-Zone Unterdorf (Quartier Kirchstrasse und Umgebung) genehmigt. Das Projekt sieht die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet Unterdorf vor.

Das Projekt lag im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens vom 1. September 2025 bis 30. September 2025 öffentlich zur Einsicht auf. Während der Mitwirkungsfrist gingen keine Einwendungen gegen das Strassenprojekt ein.

Das Projekt liegt gemäss Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom
29. Januar bis 27. Februar 2026, im Gemeindehaus St. Margrethen, Hauptstrasse 117, 2. Stock, öffentlicher Aushang, öffentlich auf.

Die Unterlagen können zudem auf der Website www.stmargrethen.ch unter der Rubrik «Aktuelles» eingesehen werden.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die öffentliche Auflage beim Gemeinderat St. Margrethen, Hauptstrasse 117, 9430 St. Margrethen, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.