Der Sondernutzungsplan Baumgarten betrifft die Parzelle Nr. 3293 sowie Teile der Parzelle Nr. 2873 an der Hauptstrasse am östlichen Ortseingang von St. Margrethen. Die bestehende Überbauung umfasst ein Mehrfamilienhaus mit Tankstelle und Fachgeschäft.

Mit der 1. Änderung des Sondernutzungsplans wird die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung der oberirdischen Parkierung geschaffen. Zudem erfolgt eine formelle Anpassung des Sondernutzungsplans an das revidierte Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; PBG).

Der Sondernutzungsplan liegt während 30 Tagen, d.h. vom 18. Februar bis 19. März 2026, im Gemeindehaus, 2. Stock, öffentlicher Aushang, zur Einsichtnahme öffentlich auf (https://www.stmargrethen.ch/politik-verwaltung/publikationen/aktuelles.html/10).

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die öffentliche Auflage beim Gemeinderat St. Margrethen, Hauptstrasse 117, 9430 St. Margrethen, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.