(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)

Der Steuerpflichtige, Herr Hagspiel Eckhard, geb. 05.12.1953, von Österreich, früher wohnhaft gewesen Ruderbach 26, 9424 Rheineck, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt:

  • Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2025
  • Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2024

Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt St. Margrethen zur Einsichtnahme auf.

 

Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2024/2025 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Gemeinde St. Margrethen, IBAN-Nr. CH35 0900 0000 9000 0072 7, BIC: POFICHBEXXX

 

St. Margrethen, 16. Februar 2026  Gemeindesteueramt St. Margrethen