Der Einbürgerungsrat von St. Margrethen hat folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von St. Margrethen erteilt:

Keskin Tunahan, geb. 04.12.1997, von Türkei
wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Baumgartenstrasse 1b

Memeti Arljinda, geb. 19.03.1992, von Nordmazedonien
wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Ottersbachstrasse 19

Sutheswaran Thilakshan, geb. 06.03.2004, von Sri Lanka
wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Schönaustrasse 9

Kica Blendi, geb. 30.06.1994, von Nordmazedonien
wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Unnothstrasse 12

Mancino Alessandro, geb. 31.05.1984, von Italien
wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Industriestrasse 42a

Das Dossier der genannten Personen liegt von Montag, 17. November 2025 bis Dienstag, 16. Dezember 2025, in der Gemeindeverwaltung, Sekretariat, Büro 12, öffentlich auf. Für die Einsicht in das Auflagedossier ist mit der Gemeinderatskanzlei, Tel. 071 747 56 72, ein Termin zu vereinbaren.

Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde St. Margrethen können während der Auflagefrist Einsicht in das Auflagedossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat, Hauptstr. 117, 9430 St. Margrethen, einzureichen.