Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der laufenden Amtsdauer 2025 bis 2028 findet am 14. Juni 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 27. September 2026 festgesetzt.
Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel
Ein Wahlvorschlag für den ersten Wahlgang muss bis Dienstag, 7. April 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei St. Margrethen eintreffen (Poststempel genügt nicht).
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in St. Margrethen stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind. Sie haben ausschliesslich wählbare Kandidaten zu enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei oder auf der Website www.stmargrethen.ch bezogen werden.
Die Gemeinde St. Margrethen erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Allfälliger zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 27. September 2026 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Montag, 29. Juni 2026, 12.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei St. Margrethen einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Formulare
Wahlvorschlag für Stimmzettel [pdf, 21 KB]
Kandidatur (Zustimmungserklärung) [pdf, 17 KB]
UnterzeichnerInnen des Wahlvorschlags [pdf, 189 KB] [pdf, 67 KB]
Merkblatt Ersatzwahl [pdf, 117 KB]