(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)
Die Steuerpflichtige, Frau Egger-Bänziger Barbara, geb. 19.07.1964, von Lutzenberg AR, früher wohnhaft gewesen Aeuelistrasse 11, 9430 St. Margrethen, jetzt Wegzug nach unbekannt, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt:
- Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2025
- Direkte Bundessteuer (DBSt) 2025
Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt St. Margrethen zur Einsichtnahme auf.
Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2025 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Gemeinde St. Margrethen, IBAN-Nr. CH35 0900 0000 9000 0072 7, BIC: POFICHBEXXX
St. Margrethen, 30. März 2026 Gemeindesteueramt St. Margrethen