Der Einbürgerungsrat von St. Margrethen hat folgenden Personen das Gemeinde- und
Ortsbürgerrecht von St. Margrethen erteilt:

Shabani Gafur, geb. 14,10,1987, von Serbien
Shabani Liridona, geb. 09.08.1991, von Serbien
Shabani Liana, geb. 12.01.2014, von Serbien
Shabani Inara, 08.01.2019, von Serbien
alle wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Parkstrasse 17a

Rochi Hamza, geb. 15.06.1995, von Nordmazedonien
Rochi Bejan, geb. 06.01.2020, von Nordmazedonien
Rochi Sumeja, geb. 21.05.2024, von Nordmazedonien
alle wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Industriestrasse 20b

Radisavljevic Vesna, geb. 21.02,1970, von Serbien
wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Finkenstrasse 3

Sacipi Albijana, geb. 11.02.1999, von Serbien
wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Fährenstrasse 9a

Ahmedtaha, Mathani Eltayeb Elbashir, geb. 21.11.1996, von Sudan
wohnhaft in 9430 St. Margrethen, Kornaustrasse 9

Das Dossier der genannten Personen liegt von Mittwoch, 15. April 2026 bis Donnerstag, 14. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung, Sekretariat, Büro 12, öffentlich auf. Für die Einsicht in das Auflagedossier ist mit der Gemeinderatskanzlei, Tel. 071 747 56 72, ein Termin zu vereinbaren.

Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde
St. Margrethen können während der Auflagefrist Einsicht in das Auflagedossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat, Hauptstr. 117, 9430 St. Margrethen, einzureichen.